Zum Jagdschein mit unseren Kompakt-Jägerseminaren
Informationen zur Jägerprüfung bzw. zum Erlangen des Jagdscheines



Prüfungsanforderungen ...

Die Jägerprüfungsordnung von Baden-Württemberg wurde mehr als vorteilhaft mit Beginn 2011 reformiert!

Deshalb ist ein Ausweichen in andere Bundesländer völlig unsinnig!
Allein die Tatsache, dass das
Tontaubenschießen nicht mehr Bestandteil der Schießprüfung ist und die schriftliche Prüfung im Multiple-Choice/Ankreuzverfahren praktiziert wird, ist ein gravierender Vorteil für den Anwärter und war eine längst überfällige Anpassung an andere Bundesländer! Sollten Sie wider erwarten einen Prüfungsabschnitt nicht bestehen, so müssen Sie lediglich den nicht bestandenen Teil wiederholen und nicht die gesamte Prüfung!!! Prüfung direkt in vertrauter Umgebung, sowie auf unserem Trainingsschießstand!


» 1. Teil schriftliche Prüfung
»
2. Teil Schießprüfung
»
3. Teil mündliche Prüfung
» 4. Bewertung


1. Teil schriftliche Prüfung


Die schriftliche Prüfung ist eine 2 1/2 stündige Multiple-Choice-Prüfung (Ankreuzverfahren, pro Fach 25 Fragen).

Die Fächer sind:

1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau
    einschließlich Wildschadensverhütung.

2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen
    einschließlich Faustfeuerwaffen.

3. Führung von Jagdhunden, Jagdbetrieb

4. Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz - und Landschaftspflegerecht.

5. Wildbrethygiene, Behandlung des erlegten Wildes

Der Prüfling muss am Tag der schriftlichen Prüfung 15 Jahre alt sein.

NEU:
Jeder Prüfungsteil zählt nun alleine für sich. Das heißt, sollte wider Erwarten, ein Teil nicht bestanden werden, so muss nur der tatsächlich nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden und nicht wie bisher die komplette schriftliche und mündliche Prüfung.

Ebenfalls kann bei nicht Bestehen der schriftlichen Prüfung, die mündlich/praktische Prüfung trotzdem abgelegt werden!
Das Ergebnis der schriftlichen Jagdprüfung wird, am selben Tag, unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung bekanntgegeben.

Es gibt keine Noten mehr, sondern es müssen pro Fachgebiet von 25 gestellten Fragen im Ankreuzverfahren, 13 richtig beantwortet sein. Eine wesentliche Verbesserung zum bisherigen System und den Link für den Fragenkatalog, aus dem zum Großteil die Fragen der Prüfung stammen, erhalten Sie von uns mit Anmeldung.


2. Teil Schießprüfung


Vorleistung:

Nachweis von 150 beschossenen Wurftauben und je 10 Schuß mit Revolver UND Pistole. Dies erlernen Sie während Ihres gebuchten Lehrganges, dies ist jedoch nicht Bestandteil Ihrer Prüfung!

Prüfung: Kugel

- 5 Schuß Rehbock 100 Meter auf Rundholz aufgelegt,
Neu: jetzt sitzend, mit Ellenbogenauflage!!!! .
  Treffer mindestens 3 x die 9.
- 5 Schuß laufender Keiler 50-60 Meter stehend freihändig.
  Mindestens 2x im Trefferfeld vom Ring 5 bis Ring 10

Insgesamt  jedoch mindestens 5 gültige Treffer, da beide Disziplinen zusammen gewertet werden.

Sie schießen an der Prüfung mit der vertrauten Waffe, mit der Sie auch ständig im Lehrgang trainiert haben!!!   Dabei handelt es sich um das Beste was es am Markt in Sachen Optik und Waffen gibt! Diese Waffen werden von Beginn an speziell für den jeweiligen Anwärter augesucht.             

Prüfung: Schrot

10 Schrotschüsse auf den Kipphasen, wobei der Hase stets aus der selben Richtung kommt.
Schrotstärke bis 3mm - 5 Treffer gefordert.

Neu: Bereits nach dem Abrufen, darf sofort in Anschlag gegangen werden
und nicht wie bisher erst nach Sichtigkeit des Hasen!

Innerhalb der Schießprüfung wird, außerhalb vom eigentlichen Schießen, die Waffenhandhabung geprüft!

Die Zweite Chance:
Sollte es wider Erwarten beim Schießen nicht gleich klappen, können Sie am selben Tag die Prüfung 1 x wiederholen!!!


3. Teil mündliche Prüfung

Die selben Fachbereiche wie bei der schriftlichen Prüfung:
Ein Teil der Prüfung findet je nach Jahreszeit und Wetterlage auch im Lehrrevier statt; 


4. Bewertung

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Leistungen der Prüflinge im mündlich, praktischen Teil der Prüfung in jedem Fachgebiet wie folgt:
"bestanden" = für eine Leistung, die, abgesehen von einzelnen geringfügigen Mängeln, den Anforderungen
entspricht oder besser ist, oder
"nicht bestanden"= für eine mit erheblichen Mängeln behaftete oder völlig unbrauchbare Leistung.

Wer im Schießen durchgefallen ist, darf den schriftlich- mündlichen Teil trotzdem absolvieren. Die Schießprüfung kann dann bereits an der nächst möglichen Prüfung nachgeholt werden.

Wiederholungstermine für eine nicht bestandene schriftlich-mündliche Jägerprüfung nach Kursplan.

 

Der sichere Weg zur Jägerprüfung - staatlich anerkannt

Jägerausbildung
Jagdschein
Jägerprüfung